Haftungsrecht: Vereinbarung der ADSp 2017 – 04.02.2017

Erst im Jahr 2016 waren die „ADSp 2016“ herausgegeben worden. Diese haben sich am Markt allerdings nicht richtig durchsetzen können, da einerseits die Spediteure und andererseits auch die Verladerseite nie richtig von diesen Geschäftsbedingungen überzeugt werden konnten. Einer der Gründe mag die Zusammensetzung der Gremien gewesen sein, sodass die Befürchtung bestand, die Interessen der Industrie wären zu einseitig gefördert worden.

In der Folge haben sich dann die Bundesverbände (BDI, BGA, BGL, AMÖ, BVWL, DIHK, DSLV und HDE) erneut zusammengesetzt, um die Akzeptanz der ADSp nochmals zu steigern.

An dem Kreis der diesmal empfehlenden Verbände erkennen Sie bereits, dass dieser deutlich weiter gezogen ist und die Akzeptanz der ADSp 2017 erheblich gesteigert wurde. Es wird nun erwartet, dass sich die ADSp 2017 nun für das Standard-Geschäft endgültig durchsetzen.

Die Vereinbarung der ADSp 2017 beinhaltet unter anderem geänderte Pflichten für Auftraggeber und Spediteure, sowie eine geänderte Haftung der Höhe nach.

Wir führen daher bereits aktiv die Gespräche mit unseren Versicherern und Kunden, da davon auszugehen ist, dass die ADSp 2017 schon in Kürze am Markt eingefordert werden.